EURECERT®
Ihre Fragen - Unsere Antworten
Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie sicherlich Fragen zu unserem EURECERT® Gütesiegel, der Antragstellung und dem Prüfverfahren haben. Diese Fragen möchten wir Ihnen in diesem Bereich unserer Seite beantworten.
Kann auch ein Anbieter aus dem Ausland einen Gütesiegelantrag stellen?
Ja, das ist möglich. Zur Zeit prüfen wir Objekte in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, in der Türkei, in Frankreich und im Vereinigten Königreich. Anträge für Produktprüfungen können weltweit gestellt werden, da die Prüfungen in Deutschland durchgeführt werden.
Gibt es den Gütesiegelantrag auch in anderen Sprachen?
Ja, wir bieten den Gütesiegelantrag in deutsch, englisch, niederländisch und türkisch an.
Muss das Produkt in Ihrem Land produziert werden?
Nein, das Produkt muss nicht in unserem Land hergestellt werden. Bitte nennen Sie uns aber den Produktionsstandort.
Wir wurden bereits von einer anderen Institution geprüft. Ist der Prüfbericht ausreichend für die Gütelsiegelvergabe?
Nein, da wir z.B. einen erweiterten Nutzergruppenkreis mit 11 Nutzergruppen bei unseren Prüfungen anwenden, reicht dies nicht aus. Sie sollten den vorliegenden Prüfbericht allerdings mit einreichen.
Erhalte ich nach der Einsendung des Antragsformulars eine Eingangsbestätigung von Ihnen?
Ja, selbstverständlich. Den Eingang des Antrags bestätigen wir Ihnen per Email. Nach Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit setzt sich dann ein Mitarbeiter persönlich mit Ihnen in Verbindung.
Wie lange dauert ihr Güteprüfverfahren, von der Unterzeichnung des Gütesiegelantrages bis zu Gütesiegelvergabe?
In der Regel ist das Verfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen. Der Bearbeitungszeitraum kann sich allerdings verzögern. Wir bemühen uns allerdings, solche Verzögerungen zu vermeiden.
Wer ist mein Ansprechpartner im Güteprüfverfahren?
Mit dem Angebot erhalten Sie die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners. Dieser bleibt dann im gesamten Verfahren Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Kann ich jemand Anderes (Firma/Person) mit der Durchführung des Güteprüfverfahrens beauftragen?
Wenn Sie mit dem Gütesiegelantrag eine entsprechende Vollmacht bei uns einreichen, ist das kein Problem. solange der Gütesiegelantrag von Ihnen selbst als Gütesiegelträger unterschrieben wurde.
In Ihren Gütebestimmungen EU-GS 904 sind eine Vielzahl an Bestimmungen enthalten. Müssen die alle eingehalten werden?
Grundsätzlich müssen/sollten alle Bestimmngen erfüllt werden. Wir können Sie allerdings beruhigen. Es gibt sogenannte harte und weiche Bestimmungen. Sie sollten sich allerdings im Klaren darüber sein, dass wir über Güte sprechen.
Ich möchte mehrere Produkte gleichzeitig prüfen lassen, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden. Wie gehe ich vor?
Setzen Sie sich am besten vorab telefonisch mit uns in Verbindung, um Einzelheiten abzuklären.
Ich möchte mehrere Objekte gleichzeitig prüfen lassen. Wie gehe ich vor?
Füllen Sie bitte für jedes Objekt ein Antragsformular aus. Wir werden dies bei der Angebotserstellung berücksichtigen und mit Ihnen persönlich besprechen.
Darf ich die Prüfempfehlung veröffentlichen?
Selbstverständlich dürfen Sie dies. Diese Entscheidung liegt alleine bei Ihnen.
Bin ich dazu verpflichtet, das Gütesiegel an meinem Objekt/auf meinen Produkten zu platzieren?
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wen Sie das Gütesiegel verwenden möchten, achten Sie bitte auf die entsprechenden Nutzungsbedingungen, die Sie in Ihrem Angebot/Auftrag finden.
Wenn wir die Prüfung nicht bestanden haben. Wird das Ergebnis dann auf Ihrer Internetseite veröffentlicht?
Nein, in unserer GüteIndex Datenbank werden nur vergebene Gütesiegel gelistet.
Wir möchten das Gütesiegel für unser Produkt auch im Ausland verwenden?
Das Gütesiegel ist auch im Ausland gültig. Wenn Sie ein Gütesiegel in einer anderen Landesprache benötigen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Unser Produkt trägt Ihr Gütesiegel. Wir möchten den Produktnamen/die Produktbezeichnung ändern. Was passiert mit dem Gütesiegel?
Das Gütesiegel behält seine Gütligkeit. Wir erstellen eine neue Urkunde für Sie und ändern den Namen in unserer GüteIndex Datenbank.
Unser Produkt wird verändert. Was passiert mit dem Gütesiegel?
Es muss in jedem Fall eine Fremdüberwachung durchgeführt werden. Das Gütesiegel behält seine Gütligkeit, wenn sich durch die Änderung nichts geändert hat. Hat es sich verbessert, dann stufen wir das Produkt entsprechend höher ein. Hat es sich verschlechtert, droht in schlimmsten Fall der Entzug des Gütesiegels. Unser Tipp. Wenn Sie eine Veränderung planen, setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung. Gerne prüfen wir vorab die Veränderung an einem Prototypen.
Unser Produkt trägt Ihr Gütesiegel und wird in andere Produkte integriert? Dürfen diese Produkte auch Ihr Gütesiegel tragen?
Nein. Für die anderen Produkte muss das Gütesiegel beantragt werden.
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